LEADER Projektaufruf

Rheinland-Pfalz unterstützt mit dem Förderaufruf „Starkes Land – innovativ, resilient, nachhaltig“ vielfältige Projekte zur Entwicklung ländlicher Regionen. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die zur Sicherung der wohnortnahen Versorgung beitragen, wichtige Dienstleistungen vor Ort stärken und Ortszentren langfristig attraktiv und zukunftsfähig machen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das geplante Vorhaben innerhalb einer anerkannten LEADER-Region liegt und einen Beitrag zu den Zielen der dort geltenden Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) leistet.
Der Förderaufruf umfasst drei unterschiedliche Bereiche. Damit werden sowohl kleinere Unternehmen als auch öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen sowie private und kommunale Vorhaben angesprochen.

1. Investitionen von Kleinstunternehmen

Ein Schwerpunkt liegt auf kleinen Betrieben, die für die tägliche Versorgung der Bevölkerung eine wichtige Rolle spielen. Förderfähig sind eigenständige Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro, sofern sie zur Grundversorgung im ländlichen Raum beitragen.
Förderfähig sind insbesondere Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter. Darüber hinaus können im Zusammenhang mit der Investition auch Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen einbezogen werden.
Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Voraussetzung ist ein Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro.

2. Angebote, die für das tägliche Leben vor Ort wichtig sind

Ein weiterer Förderbereich richtet sich auf Einrichtungen und Projekte, die der Bevölkerung wichtige Leistungen und Angebote zur Verfügung stellen. Ziel ist es, die Daseinsvorsorge und die Lebensqualität in den ländlichen Gemeinden nachhaltig zu sichern.
Fördermöglichkeiten bestehen beispielsweise für Vorhaben in den Bereichen:
• Gesundheit, Pflege und Prävention
• Kinder- und Jugendbetreuung
• Bildung und außerschulische Lernangebote
• soziale Begegnungs- und Treffpunkte
• besondere Wohnformen
• Integration, Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe
• Mobilität und weitere Bereiche der Daseinsvorsorge
Als mögliche Antragsteller kommen unter anderem Kommunen und Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen sowie Privatpersonen infrage.
Für kommunale und gemeinnützige Projektträger kann die Förderung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Bei privaten Antragstellern ist ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent möglich. Pro Projekt gilt grundsätzlich eine Förderobergrenze von 500.000 Euro.

3. Neue Perspektiven für Innenstädte, Dorf- und Ortskerne

Der dritte Förderbereich setzt bei der Entwicklung und Belebung zentraler Orte an. Innenstädte, Dorfzentren und Ortskerne sollen ihre Funktion als attraktive Aufenthalts-, Wirtschafts- und Begegnungsorte bewahren beziehungsweise zurückgewinnen.
Gefördert werden können sowohl konkrete kleinere Investitionen als auch innovative Konzepte, Untersuchungen, Schulungsangebote und Modellprojekte.
Mögliche Ansatzpunkte sind beispielsweise die Nachnutzung leerstehender Gebäude, die Gestaltung und Aufwertung von öffentlichen Plätzen, Frei- und Grünflächen oder die Schaffung neuer Orte für Begegnung und Aufenthalt. Ebenso können innovative Konzepte für Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie, Hotellerie und Kultur unterstützt werden.Für kommunale und gemeinnützige Träger sind auch in diesem Bereich Förderungen von bis zu 70 Prozent möglich. Private Projektträger können einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent erhalten.

Mit dem Förderaufruf eröffnet das Land Rheinland-Pfalz damit vielfältige Möglichkeiten, konkrete Entwicklungsimpulse vor Ort zu setzen – von Investitionen kleiner Versorgungsbetriebe über wichtige soziale und öffentliche Angebote bis hin zu neuen Konzepten für lebendige und zukunftsfähige Ortszentren.