Die Initiative „Alte Welt“ hat mithilfe der LEADER-Förderung ein Leitbild entwickeln lassen. Wir haben dieses Leitbild für Sie auf fünf Seiten in aller kürze für Sie zusammengefasst. Betrachtet werden dabei:
- struktureller Aufbau der Initiative
- Erstellungsprozess des Leitbilds
- Themenfelder
- Leitbild
- Organisationsstruktur
- Anlaufstellen
Diese Zusammenfassung finden Sie hier.
Das gesamte Leitbild finden Sie unter www.alte-welt.com
Auch im Jahr 2021 können im Rahmen von LEADER Projekte von „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (GAK 8.0) und „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ (GAK 9.0) gefördert werden. Ziel ist es, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern, auszubauen und zu verbessern.
In unserer LEADER-Region Donnersberger und Lautrer Land konnten wir bereits ein solches GAK-Projekt abschließen: der Bürgerladen in Höringen! Zur Gewährleistung der Grundversorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs, wollte die Gemeinde Höringen den Dorfladen revitalisieren. Zusätzlich wurde mit einem Mehrgenerationenraum für Tagesveranstaltungen eine Begegnungsstätte für Jung und Alt geschaffen. Neben dem Bürgerladen im Flair eines „Tante-Emma-Ladens“ findet sich auch ein kleines Café. Der neugestaltete Bürgerladen schafft demnach gut erreichbare Angebote im Ortskern für Höringen, sodass auch ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen an diesen teilhaben können. Über die GAK-Förderung konnte die Innenausstattung des Ladens finanziert werden.
Förderungen im Rahmen von GAK 8.0 können Kleinstunternehmen der Grundversorgung mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro erhalten. Dabei sind u.a. Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen oder Architekten- und Ingenieursleistungen förderfähig. Bei einer Mindestinvestitionssumme von 10.000 Euro sind maximal 40 Prozent und eine Gesamtfördersumme von 200.000 Euro möglich.
Förderungen im Rahmen von GAK 9.0 wiederrum umfassen Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder anderen gemeinnützigen juristischen Personen sowie natürlichen Personen, Personengesellschaften oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Förderfähig sind hierbei Kosten für den Kauf von Einrichtung und Ausstattung, der Grundstückserwerb und Architekten- bzw. Ingenieursleistungen. Bei maximal 60 Prozent Förderung ist ein Maximalzuschuss von insgesamt 500.000 Euro möglich.
Den offiziellen Förderaufruf sowie die zu Grunde liegenden Fördergrundlagen finden Sie hier zum Download. Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie unter www.eler-eulle.rlp.de.
Durch den Anstoß der Alten Welt Initiative haben der Landkreis Bad Kreuznach, der Donnersbergkreis, der Kreis Kaiserslautern und der Kreis Kusel gemeinsam mit der Arbeitsgruppe „Bauliche Entwicklung“ der Initiative ein gemeinsames Kompendium zur baulichen Innenentwicklung zusammengestellt.
Es stellt gute Beispiele der Innenentwicklung vor. Unter den beiden Hauptthemen
- strategische Instrumente der Innenentwicklung
- Objektbezogene Beispiele der Innenentwicklung
finden sich unter Anderem Beispiele für Klarstellungssatzungen, Leerstandsmanagement oder Gestaltungssatzungen genauso wie Beispiele für betreute Wohnprojekte oder Gemeindezentren.
Das gesamte Kompendium finden Sie hier.